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   OLG Koblenz, 04.07.2000 - 3 U 1751/99   

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https://dejure.org/2000,9574
OLG Koblenz, 04.07.2000 - 3 U 1751/99 (https://dejure.org/2000,9574)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.07.2000 - 3 U 1751/99 (https://dejure.org/2000,9574)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Juli 2000 - 3 U 1751/99 (https://dejure.org/2000,9574)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Bankenhaftung: Zocker leben gefährlich

Verfahrensgang

  • LG Trier - 6 O 316/98
  • OLG Koblenz, 04.07.2000 - 3 U 1751/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.07.2000 - 3 U 1751/99
    Dabei ist zwischen den allgemeinen Risiken (Konjunkturlage, Entwicklung des Börsenmarktes) und den speziellen Risiken zu unterscheiden, die sich aus den individuellen Gegebenheiten des Anlageobjekts (Kurs-, Zins- und Währungsrisiko) ergeben (BGHZ 123, 126 f.).
  • BGH, 16.04.1991 - XI ZR 88/90

    Geschäfte mit abgetrennten Aktienoptionsscheinen als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.07.2000 - 3 U 1751/99
    Auch die Tatsache, dass mit einer Spekulation auf Kredit erhebliche Risiken verbunden sind, ist so selbstverständlich, dass es insoweit grundsätzlich nicht eines aufklärenden Hinweises einer Bank bedarf (BGH WM 1991, 982 f.).
  • OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 195/93

    Kauf von Optionsscheinen; pVV eines Beratungsvertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.07.2000 - 3 U 1751/99
    Ein solcher Anleger ist mit einem Kunden, der erstmals einen erheblichen Geldbetrag an der Börse anlegen möchte, nicht gleichzustellen (OLG Köln, WM 1995, 381).
  • OLG Hamm, 03.06.1996 - 31 U 226/95

    Aufklärungspflicht; Kundensphäre; Beratungsgegenstand

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.07.2000 - 3 U 1751/99
    Ebenso wie etwa das Kursrisiko (vgl. OLG Hamm, WM 1996, 1812) ist einem Anleger mit dem Bildungsstand und der Lebens- und Geschäftserfahrung des Klägers selbstverständlich bewusst, dass die Verlustrisiken bei einem Aktiengeschäft mit Werten ausschließlich eines Unternehmens ungleich höher sind als bei der Streuung des Kapitaleinsatzes auf verschiedene Unternehmen unter Umständen noch verschiedener Branchen.
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